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Digitaler Produktpass (DPP)

Der „Digitale Produktpass“ (engl. „Digital Product Passport“, kurz DPP) ist ein Datensatz, der den vollständigen Lebenszyklus eines Produkts digital abbildet. Vereinfacht gesagt ist der DPP also ein lückenloser „Lebenslauf eines Produkts“. Der Produktpass macht relevante Informationen über ein Produkt digital verfügbar. Dazu gehören unter anderem

  • Materialien,
  • Produktbeschreibungen,
  • Größenangaben,
  • Angaben zu Umweltauswirkungen,
  • Recyclingangaben,
  • Herkunftsangaben

und mehr.

Der DPP ist ein zentrales Instrument der EU-Verordnung „Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR) 2024/1781“ über die nachhaltige Gestaltung von Produkten. Der Produktpass wird über einen Datenträger (zum Beispiel ein QR-Code) mit dem jeweiligen Produkt verknüpft. Er muss leicht und immer zugänglich sein – auch vor dem Kauf, insbesondere bei Onlineangeboten.

Wichtig zu beachten ist, dass für jedes Produkt auch entsprechend ein DPP generiert und bereitgestellt werden muss. Zukünftig wird der Digitale Produktpass für viele Unternehmen verpflichtend werden.

Hinweis: Alle Informationen beziehen sich auf den Stand von April 2025.

 

Wen betrifft der Digitale Produktpass?

In der EU-Verordnung 2024/1781 wird geregelt, für welche Produkte die gesamte Verordnung gilt und damit auch die Erstellung eines DPP notwendig ist.

Demnach gilt der Digitale Produktpass für alle physischen Produkte, die in der EU in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. Das schließt auch einzelne Bauteile und Zwischenprodukte mit ein. Dabei ist unerheblich, ob das Produkt selbst auch innerhalb der EU hergestellt wurde.

Somit wird der DPP also für sämtliche Zulieferer, Hersteller und Händler künftig von Bedeutung sein, denn:

  • Zulieferer liefern wichtige Informationen, z. B. zu Materialien oder Herkunft, die im Produktpass erfasst werden.
  • Hersteller müssen den Digitalen Produktpass erstellen, aktuell halten und alle nötigen Produktdaten bereitstellen.
  • Händler müssen sicherstellen, dass der Produktpass für Kund:innen sichtbar und zugänglich ist – auch online.

 

Laut Artikel 1 Absatz 2 gilt die Verordnung jedoch nicht für bestimmte Produkte.

Folgende Produkte sind derzeit vom DPP ausgenommen:

  • Lebensmittel,
  • Futtermittel,
  • Arzneimittel,
  • Tierarzneimittel,
  • Lebende Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen,
  • Erzeugnisse menschlichen Ursprungs (z.  Blutprodukte, Organe),
  • Erzeugnisse zur Fortpflanzung von Pflanzen und Tieren (z.  Samen, Zuchttiere),
  • Bestimmte Fahrzeuge, wenn für diese bereits spezifische EU-Vorschriften existieren, die die betreffenden Produktaspekte regeln.

Zudem kann die EU-Kommission in bestimmten Fällen Produktgruppen von der DPP-Pflicht ausnehmen. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn es noch keine technischen Standards gibt oder andere EU-Regelungen bereits ähnliche Informationssysteme vorsehen.

 

Wann wird der DPP verpflichtend eingeführt?

Die DPP-Pflicht wird zunächst für bestimmte Branchen (z.B. Textil, Eisen, Stahl, Informations- und Kommunikationstechnologie) und Produktgruppen eingeführt. Genaue Informationen darüber sind im erlassenen ersten Arbeitsplan vom 19. April 2025 einzusehen.

Die Umsetzung erfolgt schrittweise bis 2030, mit einer Zwischenüberprüfung 2028. Einige Produkte werden schon ab 2026 (z.B. Eisen und Stahl) reguliert.

 

Welche strukturellen Anforderungen gelten für den Digitalen Produktpass?

Allgemein legt die EU je nach Produktgruppe fest, welche Anforderungen im Detail gelten. Diese Anforderung an die Beschaffenheit des DPP werden in sogenannten „delegierten Rechtsakten“ der EU-Kommission geregelt. Verabschiedet werden sie voraussichtlich Ende 2025. Unabhängig davon beschreibt die EU-Verordnung bereits erste grundlegende Anforderungen an den Digitalen Produktpass (DPP): In Artikel 9 und 10 ist zum Beispiel festgelegt, dass er stets korrekte, vollständige und aktuelle Informationen enthalten muss. Die strukturellen Anforderungen sind demnach:

Eine eindeutige Produktkennung (Unique Product Identifier)

Jedes Produkt mit einem DPP erhält eine eindeutige, dauerhafte Kennnummer. Dieser Identifier / diese Kennung bildet das Fundament des gesamten Produktpasses und ist entsprechend mit allen hinterlegten Informationen verknüpft.

 

Zugriff über einen Datenträger am Produkt

Der Zugang zum Produktpass erfolgt über einen klar sichtbaren Code direkt am Produkt. Das kann zum Beispiel ein QR-Code, ein Barcode oder ein RFID-Chip sein. Dieser sogenannte „Datenträger“ ist entweder auf dem Produkt selbst, auf der Verpackung oder in der beigefügten Dokumentation angebracht. Wer den Code dann scannt, gelangt direkt zur digitalen Version des Produktpasses.

 

Einheitliche technische Standards

Damit DPPs auch europaweit einheitlich funktionieren, sollen sie auf anerkannten technischen Standards wie ISO- oder CEN-Normen basieren. Solange es noch keine EU-weiten Vorgaben gibt, dürfen diese genutzt werden. Sobald aber offizielle EU-Normen im Amtsblatt erscheinen, werden diese verbindlich.

 

Offene und lesbare Datenformate

Die Daten im DPP müssen so gespeichert sein, dass sie leicht lesbar, durchsuchbar und weiterverwendbar sind – auch von Maschinen. Das bedeutet konkret: Die Informationen müssen in offenen Formaten vorliegen (wie z. B. JSON oder XML), wodurch keine Bindung an bestimmte Softwareanbieter besteht. So wird sichergestellt, dass möglichst viele Systeme ohne technische Hürden darauf zugreifen können.

 

Datenschutz hat oberste Priorität

Persönliche Daten (etwa von Endverbrauchern) dürfen im Produktpass nur dann gespeichert werden, wenn sie diesem Prozedere ausdrücklich zugestimmt haben. Diese Regelung folgt der bereits bestehenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), welche u.a. die Privatsphäre der Nutzer schützt.

 

Flexibler Bezug: Modell, Charge oder Einzelprodukt

Der Produktpass kann sich auf unterschiedliche Ebenen beziehen:

  • ein komplettes Modell (z.  alle Geräte einer bestimmten Waschmaschinenserie),
  • eine Produktcharge, die zu einem bestimmten Zeitpunkt unter denselben Bedingungen gefertigt wurde (z.B. eine Solarzellen-Charge aus Oktober 2024. Spätere Chargen weichen beispielsweise wegen einer Materialumstellung leicht ab. Daher erhält jede Charge auch ihren eigenen DPP),
  • oder ein einzelnes Produkt (z.B. maßgeschneiderte Tische).

Welche Ebene gewählt wird, hängt von der jeweiligen Produktgruppe und deren Anforderungen ab.

 

Unterschiedliche Zugriffsrechte für verschiedene Nutzergruppen

Nicht alle Informationen des DPP sind für jede Zielgruppe sichtbar. Die Zugriffsrechte werden produktgruppenspezifisch definiert – etwa unterschiedlich für Konsumenten, Reparaturbetriebe oder Behörden.

 

Langfristige Verfügbarkeit durch Backups

Damit die Informationen im DPP auch langfristig verfügbar bleiben, ist eine Sicherheitskopie bei einem unabhängigen Drittanbieter vorgeschrieben. Das ist zum Beispiel wichtig, wenn ein Unternehmen in Konkurs geht oder den Betrieb einstellt. So ist immer sichergestellt, dass auch in Zukunft noch auf wichtige Produktdaten zugegriffen werden kann. Außerdem sind Hersteller bzw. sogenannte „Wirtschaftsakteure“, die ein Produkt auf den Markt bringen, verpflichtet, digitale Kopien oder Links zum Produktpass an Händler und Online-Marktplätze weiterzugeben – kostenlos und innerhalb von fünf Werktagen.

 

Viele dieser Anforderungen rund um den DPP sind im Detail allerdings noch nicht abschließend geklärt. Dazu gehören Faktoren wie das konkrete Datenformat, die Art und Position des Datenträgers, die genaue Rollenverteilung beim Datenzugriff oder die Detailtiefe der Angaben je nach Produkttyp.

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Welche Daten müssen im DPP angegeben werden?

Wie bereits erwähnt, hängen die geforderten Inhalte immer von der jeweiligen Produktgruppe ab und werden durch sogenannte „delegierte Rechtsakte“ geregelt. Die EU-Verordnung 2024/1781 nennt in Anhang III bereits eine Auswahl möglicher Angaben, die in einem Digitalen Produktpass enthalten sein können – oder müssen. Ergänzend konkretisieren Artikel 7 sowie Anhang I die Anforderungen an die Informationen, die im Pass bereitgestellt werden müssen. Hier eine Übersicht:

 

Vorgeschriebene Produktinformationen

Dazu gehören folgende Anforderungen:

  • Umweltaspekte: Angaben über Energie- und Ressourcenverbrauch, CO₂-Fußabdruck oder Schadstoffbelastung.
  • Materialzusammensetzung: Informationen zu enthaltenen Stoffen, dem Rezyklatgehalt (also dem Anteil an recycelten Stoffen in einem Produkt) oder potenziell problematischen Materialien.
  • Reparierbarkeit und Aufarbeitung: Ob und wie ein Produkt repariert oder instandgesetzt werden kann (Wie ist die Ersatzteilverfügbarkeit?).
  • Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit: Kann das Produkt nach Gebrauch wiederverwendet oder in Rohstoffe zurückgeführt werden?
  • Produktlebensdauer: Erwartete Nutzungsdauer, Anzahl möglicher Waschzyklen oder Belastungsgrenzen.
  • Produktgewicht und Verpackung: Gewicht und Volumen des Produkts sowie das Verhältnis zum Verpackungsmaterial.

Beispielsweise könnte bei einem T-Shirt im DPP vermerkt sein, dass es aus 100 % recycelter Baumwolle besteht, eine durchschnittliche Lebensdauer von X Waschgängen hat, schadstofffrei gefärbt wurde und am Ende seines Lebenszyklus im Rahmen eines Rücknahmesystems wieder eingesammelt werden kann.

 

Eindeutige Produktkennung

Jedes Produkt erhält eine klare Kennung, z. B. auf Modell-, Chargen- oder Artikelebene – je nach Vorgabe für die jeweilige Produktgruppe.

 

GTIN oder gleichwertige Identifikationsnummer

Zusätzlich zur erwähnten Kennung kann eine GTIN (Global Trade Item Number) oder eine andere ISO-konforme Nummer zur Identifikation genutzt werden.

 

Zoll- und Warencodes

Der DPP enthält auch TARIC- oder andere Warencodes, um die zollrechtliche Einstufung zu erleichtern.

 

Konformitätsnachweise

Um die Einhaltung von EU-Vorgaben zu belegen, müssen folgende Dokumente im DPP enthalten sein:

  • Eine EU-Konformitätserklärung,
  • Technische Unterlagen (z.  Nachweise zur Materialqualität oder zur Farbbeständigkeit),
  • Gegebenenfalls Zertifikate, wie z.  ein Siegel für nachhaltige Textilproduktion.

Bei einem T-Shirt könnte dies beispielsweise eine REACH-Konformitätserklärung für verwendete Farbstoffe sein. „REACH” steht für “Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals”. Dabei handelt es sich um eine Verordnung der EU, die sicherstellt bzw. deklariert, dass chemische Stoffe keine Gefahr für die Gesundheit oder die Umwelt darstellen.

 

Gebrauchsanleitungen und Sicherheitshinweise

Im Produktpass müssen auch alle gesetzlich vorgeschriebenen Anleitungen und Warnhinweise enthalten sein, darunter:

  • Gebrauchsanleitungen,
  • Sicherheitshinweise,
  • Warnungen zu möglichen Risiken bei Nutzung oder Entsorgung.

 

Informationen zum Hersteller

Herstellerangaben müssen ebenfalls im Digitalen Produktpass enthalten sein. So wird klar ersichtlich, wer eigentlich für ein Produkt verantwortlich ist. Dabei sind folgende Angaben verpflichtend:

  • Name und eingetragene Marke des Herstellers,
  • Postanschrift sowie
  • elektronische Kontaktmöglichkeiten (z.  E-Mail-Adresse).

Diese Angaben müssen sowohl im öffentlichen Teil des Digitalen Produktpasses als auch auf dem Produkt selbst angebracht sein. Ist das nicht möglich, dürfen sie auch auf der Verpackung oder den mitgelieferten Unterlagen erscheinen​.

 

Angaben zu anderen Wirtschaftsbeteiligten

Zusätzlich zum Hersteller müssen im DPP ggf. weitere Beteiligte dokumentiert werden. Das können z. B.:

  • Importeure einschließlich ihrer EORI-Nummer (Zollkennzeichen),
  • Bevollmächtigte in der EU,
  • Produktionsstätten (z.  über eindeutige Standortkennungen) und
  • Ansprechpartner für Produktsicherheit gemäß geltendem EU-Recht sein.

 

Hinweis auf den Dienstleister für die Datensicherung

Der Name oder die Referenz des Drittanbieters, der die Datensicherung durchführt, muss ebenfalls genannt werden.

 

Welches zentrale Register schafft die EU für den Produktpass?

Hersteller oder andere Wirtschaftsakteure, die ein Produkt auf den Markt bringen, müssen die erforderlichen Daten in ein zentrales EU-Register für Digitale Produktpässe hochladen. Welche Informationen dort genau gespeichert werden, legt die Europäische Kommission ebenfalls in delegierten Rechtsakten fest.

Unabhängig davon berücksichtigt das Register mindestens drei Dinge:

  • Die Daten sollen dabei helfen, die Echtheit des Produktpasses zu prüfen,
  • die Kontrollen durch Behörden und Zoll zu verbessern – und gleichzeitig
  • unnötige Bürokratie für Unternehmen und Behörden zu vermeiden.

Nach dem Hochladen erhalten die Unternehmen dann eine eindeutige Registrierungskennung, die das Produkt eindeutig mit seinem Digitalen Produktpass verknüpft.

Das Produktpassregister selbst ist jedoch nicht öffentlich. Es steht ausschließlich der Europäischen Kommission, den Marktüberwachungsbehörden und den Zollbehörden zur Verfügung. Damit können sie Produkte schnell und zuverlässig prüfen – etwa auf korrekte Kennzeichnung oder Produktsicherheit. Stand jetzt plant die EU, das Register bis spätestens 19. Juli 2026 einzurichten. Zusätzlich betreibt die Kommission ein öffentliches Webportal, über das Interessierte (etwa Verbraucher oder Unternehmen) nach Informationen aus Produktpässen suchen und diese so vergleichen können. Wer welche Daten einsehen darf, richtet sich wieder nach festgelegten Zugriffsrechten.

 

Wie profitieren Hersteller, Lieferanten, Händler, Kunden und andere Akteure vom DPP?

Der DPP nützt unterschiedlichen Akteuren im Wirtschaftsleben:

  • Rohstoffproduzenten erhalten durch den DPP die Möglichkeit, Informationen zu Herkunft, Abbau- bzw. Produktionsbedingungen und Transportwegen transparent darzustellen. Dies erhöht die Transparenz in der Lieferkette, unterstützt eine nachhaltigere Materialauswahl und stärkt das Vertrauen von Kunden und Partnern in die Qualität und Umweltverantwortung ihrer Rohstoffe.

 

  • Hersteller erhalten detaillierte Rohstoffangaben (z. B. Herkunft, Bedingungen, Bauteile, Beschaffenheit). Diese Informationen helfen ihnen bei der Weiterverarbeitung in der Produktproduktion. Außerdem können Sie im DPP auch Angaben zur Reparierbarkeit, Lebensdauer und Nachhaltigkeit des Produkts weitergeben, was den Endverbraucher informiert.  Zusätzlich hilft der DPP Herstellern dabei, gesetzliche Vorgaben und Ökodesign-Richtlinien der EU zu erfüllen und erleichtert die Entwicklung nachhaltiger, reparier- und recycelbarer Produkte.

 

  • Händler können durch die Informationen aus dem DPP die Produkte in einem Onlineshop oder bei der Kundenberatung besser bewerben. Sie bieten den Kunden wertvolle Informationen über die Nachhaltigkeit und Herkunft der Produkte. Der DPP verbessert dadurch die Kundenzufriedenheit und erleichtert im Fall von Produktrückrufen eine schnelle Rückverfolgung.

 

  • Verbraucher / Kunden erhalten durch den DPP transparente Informationen zu Produktqualität, Sicherheit, Reparierbarkeit und Nachhaltigkeit. Dies ermöglicht fundierte Kaufentscheidungen, schützt vor Produkten mit gefährlichen Stoffen und unterstützt bewusstes Konsumverhalten durch die Auswahl umweltfreundlicher, langlebiger und reparierbarer Produkte.

 

  • Reparaturdienstleister können über den DPP auf detaillierte Wartungs- und Reparaturanleitungen sowie Informationen zu verwendeten Materialien und Komponenten zugreifen. Das erleichtert ihre Arbeit, erhöht die Reparatureffizienz, senkt Kosten und fördert eine nachhaltige Nutzung von Produkten durch verlängerte Lebenszyklen.

 

  • Entsorgungsunternehmen bekommen durch den DPP präzise Angaben zur Materialzusammensetzung, Zerlegung und Recyclingfähigkeit von Produkten. Das ermöglicht eine effizientere Trennung, sortenreine Wiederverwertung und trägt aktiv zum Umweltschutz und zur Reduktion von Abfällen bei.

 

Digitaler Produktpass - DPP Schaubild, welches die Beziehung verschiedener Akteure (Hersteller, Händler etc.) zum DPP darstellt.

Der Digitale Produktpass erleichtert gleicht mehreren Personengruppen den Umgang mit Produktdaten.

 

Was ist der Unterschied zwischen einem Digitalem Produktpass und einem Digitalem Zwilling?

Manche Unternehmen nutzen bereits einen sogenannten „Digitalen Zwilling“. Ein solcher Digitaler Zwilling ist das virtuelle Abbild eines physischen Produkts in Echtzeit. Er bildet also den aktuellen Zustand und das Verhalten nach und ermöglicht Simulationen (z. B. Materialverschleiß) zur Optimierung und Fehlerprävention. Was dem DPP sehr ähnlich klingt, unterscheidet sich allerdings dennoch in einigen Punkten.

Während sich der Digitale Zwilling ständig ändern, fungiert der DPP vor allem als eine Sammlung statischer und dynamischer Informationen über ein Produkt – physisch (z. B. Batterie) oder digital (z. B. Software). Er richtet sich an verschiedene Akteure wie Hersteller, Händler und Verbraucher und dient der transparenten Dokumentation über den gesamten Produktlebenszyklus. Trotz dieser Unterschiede gibt es jedoch Möglichkeiten, beide Konzepte ergänzend zu nutzen: Echtzeitdaten und Simulationsergebnisse aus dem Digitalen Zwilling können zum Beispiel genutzt werden, um den DPP immer aktuell zu halten und um zusätzliche Erkenntnisse – etwa zu Haltbarkeit oder Recyclingfähigkeit – einzubinden.

In der Praxis könnte das zum Beispiel so aussehen:

  • DPP: Enthält feste Informationen wie Materialien, Spezifikationen und Garantiebedingungen.
  • Digitaler Zwilling: Überwacht z. B. Temperatur und Verschleiß und ermöglicht frühzeitige Wartung durch Simulationen – diese Daten können wiederum den DPP ergänzen.

 

Wie können Unternehmen sich auf den Digitalen Produktpass vorbereiten?

Der Digitale Produktpass (DPP) wird neue Anforderungen an die Erfassung und Weitergabe von Produktinformationen mit sich bringen. Auch wenn noch nicht alle Details feststehen, können Unternehmen bereits jetzt wichtige Grundlagen schaffen:

Produktdaten zentral erfassen

Alle relevanten Informationen wie Materialzusammensetzung, CO₂-Werte und Recyclinghinweise sollten idealerweise systematisch erfasst und zentral verwaltet werden – etwa mithilfe eines PIM-Systems.

 

Lieferanten einbinden

Lieferanten sollten frühzeitig über kommende Anforderungen informiert werden. Data-Onboarding Lösungen helfen dabei, strukturierte Daten gezielt abzufragen, zu prüfen und direkt in interne Systeme zu übernehmen.

 

Datenlücken erkennen und schließen

Eine Bestandsaufnahme zeigt, welche Angaben bereits vorliegen und wo Informationen fehlen – zum Beispiel zu Reparaturfähigkeit oder Umweltauswirkungen. Diese Lücken lassen sich so gezielt schließen.

 

Datenprozesse strukturieren

Klare Abläufe für die Erfassung, Prüfung, Anreicherung und Bereitstellung von Produktdaten schaffen Transparenz, vermeiden Fehler und sorgen für Effizienz bei der Erstellung des DPP.

 

Technologie zur DPP-Erstellung nutzen

Hierfür eignen sich Middleware- oder Data-Syndication Lösungen wie CatalogExpress. Diese wandeln die Daten aus PIM-, ERP- oder anderen Quellen in DPP-konforme Formate wie JSON oder XML um.

 

Produktkennzeichnung und Rückverfolgbarkeit planen

Technologien wie Blockchain können dabei helfen, Daten sicher und nachvollziehbar zu speichern. Für die Verknüpfung von Produkten mit dem Digitalen Produktpass bieten sich außerdem NFC-Chips, QR-Codes oder RFID-Etiketten an, die bereits beim Design des Produkts berücksichtigt werden sollten.

 

Mit Pilotprojekten starten

Ein erster Testlauf – etwa für eine bestimmte Produktlinie oder Region – hilft, erste Erfahrungen zu sammeln und Prozesse bei Bedarf anzupassen. Umfang und Inhalte des Piloten sollten flexibel bleiben, bis die genauen Vorgaben aus den delegierten Rechtsakten vorliegen.

 

Rechtliche Entwicklungen im Blick behalten

Da sich gesetzliche Vorgaben und betroffene Produktkategorien laufend ändern oder weiterentwickeln, ist es wichtig, regelmäßig über neue Anforderungen informiert zu bleiben.

 

Wie müssen Unternehmen ihr Produktdatenmanagement für den DPP anpassen?

Damit der Digitale Produktpass auf den EU-Portalen und anderen Kanälen (z.B. Online-Shops, Marktplätze, eProcurement-Plattformen) korrekt bereitgestellt werden kann, benötigen Unternehmen strukturierte Prozesse und Systeme. Entscheidend ist ein gut organisiertes und durchdachtes Produktdatenmanagement bzw. Datenmanagement. Dabei sind folgende Faktoren entscheidend:

Saubere Daten als Grundlage

Der DPP verlangt umfassende Informationen zum gesamten Lebenszyklus eines Produkts – von der Materialherkunft bis zur Entsorgung. Dafür ist eine durchgängige, vollständige, aktuelle und solide Datenpflege essenziell. Alle Daten – von der Rohstoffquelle bis zur Produktentsorgung – sollten also strukturiert in einem zentralen System (z.B. einem PIM- oder MDM-System) erfasst und gebündelt werden. Hier wird auch vom „Single Point of Truth“ (SPOT) für Produktdaten gesprochen. Diese Strategie bedeutet, dass es bestenfalls nur eine zentrale Stelle für die Pflege von Produktdaten geben sollte.

Das hat große Vorteile: Alle Abteilungen greifen dadurch auf zentrale, verlässliche Daten zu. So entstehen keine Datensilos – also isolierte Datenbestände in einzelnen Abteilungen oder Systemen. Informationen sind einheitlich verfügbar, was Fehler reduziert, die Zusammenarbeit verbessert und doppelte oder widersprüchliche Änderungen verhindert. Außerdem können Unternehmen die Generierung von mehreren Digitalen Produktpässen effizient vorbereiten, indem sie Nachhaltigkeits- und Materialinformationen bereits direkt in der frühesten Phase der Produktentwicklung zentral im PIM-System anlegen und dann fortlaufend aktualisieren. Dazu sollten Unternehmen ihre Mitarbeiter frühzeitig schulen, um sowohl die Relevanz einer hohen Datenqualität allgemein als auch speziell im Kontext des DPP zu verdeutlichen. Dadurch kann die Generierung des DPP insgesamt nachhaltig vereinfacht werden.

 

Datenzusammenführung & Data-Onboarding

Für den Digitalen Produktpass müssen Daten aus verschiedenen internen und externen Quellen zusammengeführt und kombiniert werden. Innerhalb von Unternehmen stammen diese Informationen häufig aus unterschiedlichen Systemen – etwa aus dem ERP-System, aus Produktionsdatenbanken oder aus Systemen der Qualitätskontrolle. Das ist kein Problem, solange alle Systeme mit dem jeweiligen „Single Point of Truth für Produktdaten“ (klassisch z. B. ein PIM-System) kommunizieren. Das erfolgt über Schnittstellen oder Middleware-Lösungen.

Auch externe Daten – etwa von Zulieferern oder Lieferanten – müssen in die internen Systeme von Herstellern und Händlern gebracht werden. Beim sogenannten Data-Onboarding helfen Lieferantenportal-Lösungen wie das Supplier-Portal. Sie ermöglichen es, Daten für den DPP gezielt bei Lieferanten abzufragen, zu validieren und zentral zu übernehmen. So können zum Beispiel Angaben zur Materialzusammensetzung oder Informationen zum CO₂-Fußabdruck bestimmter Rohstoffe strukturiert gesammelt werden. Diese geprüften Daten fließen anschließend gemeinsam mit den internen Informationen in das PIM-System. Dort bilden sie die Grundlage für die fehlerfreie und vollständige Erstellung des Digitalen Produktpasses.

 

Data-Syndication und technische Voraussetzungen

Wie zuvor erwähnt schreibt die EU-Verordnung vor, dass der Digitale Produktpass auf der Grundlage offener Datenstandards bereitgestellt werden muss. Welche Formate konkret dafür verwendet werden, ist jedoch noch nicht definiert. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass unterschiedliche Empfänger – etwa das Produktpassregister, Marktplätze, eProcurement-Plattformen, Kunden oder Großhändler – auch verschiedene Anforderungen an die DPP-Datenstruktur stellen. Umso wichtiger ist es, dass Unternehmen bei der technischen Umsetzung flexibel aufgestellt sind. Ziel ist es, die DPP-Daten aus den internen Systemen automatisiert in die geforderten Formate zu bringen und passend an die jeweiligen Kanäle zu verteilen. Dieser Prozess wird auch Feed Management bzw. als Data-Syndication bezeichnet.

 

Wie können Unternehmen den Digitalen Produktpass generieren?

Neben der Berücksichtigung aller inhaltlichen und strukturellen Anforderungen müssen Unternehmen auch technische Grundlagen für die DPP Generierung sicherstellen. Zur Erstellung eines Digitalen Produktpasses eignet sich spezialisierte Feed Management- & Data-Syndication-Software wie etwa CatalogExpress. Mit dieser SaaS-Middleware können Unternehmen Produktdaten aus verschiedenen Quellen (z. B. PIM, ERP oder DAM) zusammentragen und auf die Zielstrukturen des jeweiligen DPP-Formats (zum Beispiel XML, JSON oder womöglich CSV) mappen.

CatalogExpress bietet dazu bereits integrierte Standard-Connectoren zu

Die zahlreichen Zielformatvorlagen zu gängigen Austauschformaten erleichtert die DPP Erzeugung zusätzlich. Alternativ ist auch eine eigene Konfiguration möglich. Nach dem einmaligen Datenmapping und der entsprechenden Generierung des DPP kann die erzeugte Datei dann entweder manuell oder automatisiert (etwa per E-Mail oder SFTP) an verschiedene Datenempfänger bereitgestellt werden.

Zusätzlich zur Erstellung eines Digitalen Produktpasses unterstützt CatalogExpress auch die Datenkonvertierung in viele andere Datenstandards wie etwa BMEcatETIM xChange, DPB (Baubranchenstandard), BMDG (SHK-Branche) und viele mehr. Auch Klassifikationen wie ETIM oder etwa ECLASS können in verschiedenen Versionen generiert werden.

Übrigens: Auch der Import von DPP Daten in eigene Systeme kann so automatisch organisiert werden. In diesem Fall fungiert der DPP als Datenquelle und wird z.B. auf die Zielstrukturen Ihres PIM-Systems gemappt und entsprechend passend ausgeleitet.

Sie interessieren sich allgemein für den Digitalen Produktpass oder wollen mehr über unsere Produktdatenmanagement-Lösungen erfahren? Lassen sich gerne unverbindlich von uns beraten.

Wer hat‘s geschrieben?
Jan Müller
jan.mueller@nexoma.de

Jan ist seit 2024 bei nexoma. Dem gelernten E-Commerce-Kaufmann sind Produktdaten alles andere als fremd. Als sprachlich versierter Marketing Manager ist Jan außerdem unser Mann für viele Texte (Deutsch und Englisch) und versorgt euch unter anderem mit wissenswerten NEXIpedia- und Newsletter-Beiträgen.